Die Stadtwerke Tübingen (swt) versichern, sie würden im Rammert „nur Anlagen umsetzen, die sich wirtschaftlich betreiben lassen“. Belastbare Zahlen dazu hat die Öffentlichkeit bislang nicht gesehen. Ein Blick auf die veröffentlichten Angaben zeigt, warum die Wirtschaftlichkeit eine der zentralen offenen Fragen des Projekts bleibt.
Von 13 auf 9 Anlagen
- Mai 2025: Geplant sind 13 Anlagen, davon 11 auf Tübinger Gemarkung (Vorlage 88/2025 der Universitätsstadt Tübingen).
- Februar 2026: Drei Standorte werden gestrichen. Nach Windmessungen und Ertragsprognosen seien sie laut swt „nicht wirtschaftlich zu betreiben“.
- Heute: Die Projektseite der swt nennt nur noch 9 Anlagen.
Damit haben vier der ursprünglich 13 Standorte die Planung nicht überstanden, drei davon nach Angaben der swt ausdrücklich aus wirtschaftlichen Gründen.
Sinkende Ertragsprognose je Anlage
- 2025: rund 12 GWh Strom pro Anlage und Jahr (Vorlage 88/2025).
- Heute: rund 100 GWh pro Jahr für alle 9 Anlagen, also etwa 11 GWh pro Anlage (Projektseite der swt).
Die erwartete Strommenge je Anlage liegt damit rund acht Prozent unter der Prognose von 2025.
Sehr große Anlagen für schwachen Wind
Geplant ist der Typ Enercon E-175 EP5 mit 7 Megawatt Leistung, 175 Metern Nabenhöhe und 175 Metern Rotordurchmesser. Die Gesamthöhe beträgt 262,5 Meter. Die swt beschreiben den Anlagentyp selbst als ausgelegt für „schwache bis mittlere Windgeschwindigkeiten“. Die enorme Höhe soll also ausgleichen, was dem Standort an Wind fehlt.
Abschaltungen kosten Ertrag
Laut den Gutachten zu Schall, Schattenwurf sowie Tier- und Artenschutz müssen einzelne Anlagen zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet werden. Jede Stunde Stillstand fehlt im Jahresertrag. Wie stark diese Auflagen in die Ertragsprognosen eingerechnet sind, ist nicht veröffentlicht.
Was die Gemeinden erhalten
Die beteiligten Gemeinden sollen nach § 6 EEG mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Stromertrag beteiligt werden, laut swt rund 20.000 Euro pro Anlage und Jahr. Hinzu kommen Pachten und Gewerbesteuer. Auch diese Einnahmen hängen direkt davon ab, wie viel Strom tatsächlich erzeugt wird.
Was bisher nicht öffentlich ist
- die Messwerte der 2025 abgeschlossenen Windmessung,
- das Investitionsvolumen des Windparks,
- die Wirtschaftlichkeitsberechnung je Standort,
- die Annahmen zum Zuschlagswert in der EEG-Ausschreibung.
Nach dem Zeitplan der swt wird die Genehmigung im Herbst 2026 erwartet. Im Winter 2026/2027 folgt die Teilnahme an der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur, 2027 der Bau und im Frühjahr 2028 die Inbetriebnahme. Erst mit dem Zuschlag in der Ausschreibung steht fest, zu welchem Preis der Strom vergütet wird.
Unsere Fragen an die Stadtwerke Tübingen
- Welche mittleren Windgeschwindigkeiten wurden 2025 an den einzelnen Standorten gemessen?
- Ab welchem Ertrag gilt ein Standort für die swt als wirtschaftlich?
- Warum entfiel nach der Streichung von drei Standorten eine weitere Anlage?
- Wie viel Ertrag geht durch die geplanten Abschaltungen verloren?
Quellen
- Stadtwerke Tübingen: Projektseite Windpark Rammert (abgerufen am 14.10.2026)
- Stadtwerke Tübingen: „Stadtwerke Tübingen planen den Windpark Rammert mit zehn Anlagen weiter“, 25.02.2026
- Universitätsstadt Tübingen: Vorlage 88/2025 zum Planungsstand Windpark Rammert, 07.05.2025
- stadt+werk: „Geplanter Windpark wird verkleinert“, 02.03.2026
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